Behandlungskosten

Therapiekosten & Abrechnung

Durch die unterschiedliche Erstattungspraxis der Krankenversicherung für Heilpraktikerkosten, richtet sich mein Angebot der Naturheilkunde überwiegend an Selbstzahler oder Privatversicherte.

Behandlungskosten

Die Kostenhöhe hängt von den einzelnen Maßnahmen ab, welche der Heilpraktiker aufgrund der Diagnose durchführt. Abhängig vom individuellen Behandlungsplan des einzelnen Patienten und dem einsetzen des Therapieerfolges, können sehr unterschiedliche Gesamtkosten entstehen. Nach jeder Einzelsitzung muss auf die Ist-Situation des Erkrankten eingegangen werden. Dabei können Änderungen im Behandlungsplan nötig sein um das Ziel des Beschwerderückgangs zu erreichen.
Im besten Fall, kann die Genesung auch schneller und damit kostengünstiger erreicht werden. Eine stetige Verständigung zwischen Therapeut und Patient ist immer nötig. Einzelne Schritte und Kostenänderungen der Behandlung werden besprochen.

Honorar & Vergütung

  • Diagnostik
    Umfangreiche diagnostische Untersuchung mit einer Dauer von 1 bis 1,5 Stunden werden mit 85 Euro abgerechnet.
  • allgemeine Behandlungstätigkeit
    Die Kostenhöhe der einzelnen Therapiesitzung erfolgt nach Zeit. Für die Akupunktur mit einer Behandlungsstunde verlange ich 50 Euro.
  • Rezepte
    Medikamente und Rezepte z.B. Kräutermischungen werden als Privatrezepte ausgestellt, deren Kosten die Patienten, außer bei speziellen Privatkrankenversicherung, meist selber tragen müssen.
  • Abrechnung & Belege
    Die angefallenen Kosten werden direkt nach dem Behandlungstermin in der Praxis oder bei Hausbesuchen fällig. Generell erfolgt eine Barbezahlung durch Sie als Patient. Ihre geleistet Honorarzahlung quittiere ich Ihnen nach jeder Behandlung. Für eventuelle Rückerstattungen Ihrer Versicherung fordern Sie nach Bedarf eine Gesamtrechnung von mir.

Rückerstattung Krankenkassen

Das einholen von Auskünften zur Kostenerstattung vor Therapiebeginn wird von mir generell empfohlen. Wichtig zu erfragen ist außerdem, in welcher Höhe die einzelnen Kostenpunkte durch die KV erstattet werden. Spätere Kürzung oder Ablehnung von einzelnen Positionen der Behandlungskosten haben keinen Einfluss auf Ihre Verpflichtung zur Leistungsbezahlung in vollem Umfang.

  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Bei den GKV-Krankenkassen können Sie meist davon ausgehen, dass eine Kostenübernahme nicht möglich ist.
  • Private Krankenversicherung
    Für PKV-Versicherte besteht meist die Möglichkeit der Erstattung angefallener Heilpraktikerkosten. Allerdings bieten Versicherer ganz individuelle Vertragsmodalitäten welche vorher im Detail geklärt werden müssen. Außerdem bieten private Krankenkassen eigene Zusatzversicherungen, mit deren Ergänzung bestimmte Behandlungsleistungen über die KV abrechenbar werden.